
Neu Bis zu 450/% mehr Helligkeit. Straßenzulassung inklusive.
Erleben Sie die nächste Stufe der Fahrzeugbeleuchtung mit der OSRAM NIGHT BREAKER LED SPEED H7 450 der ersten LED-Nachrüstlampe mit bis zu 450/% mehr Helligkeit im Vergleich zu Halogenlampen². Diese leistungsstarke LED-Lampe sorgt für eine herausragende Sicht und maximale Sicherheit im Straßenverkehr jetzt noch einfacher dank Plug-and-Play-Installation.
Straßenzugelassen¹) Legal nachrüsten und sorgenfrei fahren
Bis zu 450/% helleres Licht²) Für eine deutlich verbesserte Fahrbahnausleuchtung
Bis zu 240/m Leuchtweite Mehr Reaktionszeit bei Nacht
Blendfreie Lichttechnologie Bis zu 50/% weniger Blendung für den Gegenverkehr³)
Kaltweißes Licht mit 6000/K Moderner Look und bessere Sicht
Energieeffizient & langlebig Bis zu 60/% weniger Verbrauch und 6× längere Lebensdauer
Nachhaltig verpackt Plastikfrei & ressourcenschonend
Die 1:1-kompatible Bauform ermöglicht einen einfachen Wechsel von herkömmlichen Halogenlampen auf moderne LED-Technologie ohne aufwändige Umbauten. In wenigen Minuten installieren und sofort von besserem Licht profitieren!
Mit ihrer präzisen Hell-Dunkel-Grenze minimiert die OSRAM NIGHT BREAKER LED SPEED H7 450 das Risiko der Blendung anderer Verkehrsteilnehmer und sorgt gleichzeitig für ein klares Sichtfeld. Ideal für sicherheitsbewusste Fahrer*innen, die bei Dunkelheit und schlechten Wetterbedingungen nicht auf optimale Sicht verzichten wollen.
Diese LED-Nachrüstlampe punktet nicht nur durch ihre Leistung, sondern auch durch ihre Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit. Mit einer bis zu sechsfach längeren Lebensdauer reduziert sie Wartungsaufwand, spart Energie und trägt aktiv zur Reduzierung von Abfall bei.
Machen Sie Ihr Fahrzeug zukunftssicher mit der OSRAM NIGHT BREAKER LED SPEED H7 450. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Fahrzeug kompatibel ist, und erleben Sie die Vorteile moderner LED-Technologie.
¹) Gilt nur für in der Kompatibilitätsliste aufgeführte Fahrzeugmodelle.
²) Im Vergleich zur gesetzlichen Mindestanforderung für Halogenlampen.
³) Im Vergleich zum gesetzlichen Maximalwert.